Arbeitssicherheit

„Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stehen für uns an oberster Stelle!“

Consulting Personal

Arbeitssicherheit: Lästige Pflicht des Arbeitgebers?

Gesundheit der Mitarbeiter als Voraussetzung zur Realisierung der Unternehmensziele

Consulting Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit als Pflicht und Voraussetzung zur Realisierung der Unternehmensziele

Das Thema Arbeitssicherheit wird bei unternehmerischen Strategien und Zielen immer häufiger in den Fokus genommen.

Der Arbeitssicherheit im Unternehmen kommt eine ganz wesentliche Bedeutung zu, verspricht Arbeitssicherheit doch den Gesundheitsschutz der wertvollen Fachkräfte. Unfall- und krankheitsbedingte Fehlzeiten von Mitarbeitern können nicht nur erhebliche Kosten verursachen, sondern auch die Realisierung strategisch bedeutsamer Ziele behindern.

Arbeitssicherheit ist Gesundheitsschutz

Neben Lohn- und Gehaltsfortzahlung bringt der Wegfall dringend benötigter Arbeitskräfte bei termingebundenen Aufträgen Zeitdruck und erhöht die Belastung der anderen Mitarbeiter. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen leiden oftmals enorm unter Ausfällen ihrer Fachkräfte.

Gut organisierte Maßnahmen der Arbeitssicherheit wirken sich positiv auf sämtliche Betriebsabläufe aus und tragen dazu dabei, die Unternehmensziele zu erreichen. Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage.

Die Ermittlung der richtigen Präventionsmaßnahmen, ausgerichtet an Art, Branche und Größe des Unternehmens sind unverzichtbar. Zunächst ist hierzu eine Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer erforderlich. Die Anforderungen des konkreten Betriebes an die Arbeitssicherheit werden analysiert und sodann die zu treffenden Schutzmaßnahmen festgestellt.

Beurteilung von Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit

Ein metallverarbeitender Betrieb stellt beispielsweise andere Ansprüche an die Arbeitssicherheit als ein Dienstleister mit Mitarbeitern in einem Großraumbüro. Bei Ersterem stehen die Sicherheit der Maschinen, der Umgang mit etwaigen Gefahrstoffen und die Schutzkleidung im Vordergrund. Bei Letzterem stellt sich eher die Frage nach dem Stresspegel aufgrund der Lärmbelastung durch viele, auf engem Raum nebeneinander arbeitende, miteinander sprechende und telefonierende Mitarbeiter. Geistig anspruchsvollere Tätigkeiten erfordern einen anderen Lärmschutz als eher mechanische Arbeiten.

Unternehmer sind verpflichtet, auch die psychischen Belastungen ihrer Mitarbeiter durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes zu berücksichtigen und hier vorbeugend tätig zu werden. Die Beurteilung psychischer Belastungen durch die Bedingungen am Arbeitsplatz und der Faktor Stress durch äußere Einflüsse sind heute ein wesentlicher Aspekt der Unfallverhütungsvorschriften. Zu berücksichtigen sind dabei die Gestaltung des einzelnen Arbeitsplatzes und die Arbeitsumgebung insgesamt, die übertragenen Aufgaben sowie das soziale, betriebliche Umfeld.

Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten

Ab einer Größe von 20 Mitarbeitern ist die Bestellung mindestens eines Sicherheitsbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig von der Größe eines Unternehmens ist ein Sicherheitsbeauftragter auch dann sinnvoll, wenn die Mitarbeiter höheren Unfallgefahren ausgesetzt sind.

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten bestehen darin, das Unternehmen bei der Wahrnehmung der Pflichten zur Arbeitssicherheit zu unterstützen. Als Sicherheitsbeauftragte werden verantwortungsbewusste Mitarbeiter des eigenen Unternehmens bestellt, die in fachlicher und räumlicher Nähe zu den jeweils betroffenen Mitarbeitern tätig sind. Zur Ausbildung und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten werden Kurse von den jeweiligen Berufsgenossenschaften angeboten.

Sicherheitsbeauftragte tragen dafür Sorge, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen und eingehalten werden. Sie helfen anderen Mitarbeitern bei der Beachtung notwendiger Schutzvorschriften und weisen diese auf etwaige die Arbeitssicherheit gefährdendes Verhalten hin, haben dabei jedoch keine Weisungsbefugnis.

Unterweisung der Mitarbeiter und Betriebsanweisungen

Zudem sind die Mitarbeiter eines Unternehmens regelmäßig in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterweisen, einschließlich der Regelung organisatorischer Fragen bei Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Unterweisung ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen und schriftlich im Unterweisungsnachweis zu dokumentieren.

Neben grundsätzlich vorrangigen technischen Schutzmaßnahmen zur Arbeitsplatz- und Maschinensicherheit können schriftliche Betriebsanweisungen auf das richtige, sicherheitsrelevante Verhalten der Mitarbeiter hinwirken. Hierzu gehören Hinweise auf die richtige Bedienung von Maschinen, die Notwendigkeit zum Tragen der vorgesehenen Schutzkleidung und zu vermeidbaren Lärmbelastungen am Arbeitsplatz.

Arbeitssicherheit: Buchtipp

Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl (Herausgeber): Arbeitssicherheit. Fachliche Grundlagen. 740 Seiten. Berlin: Erich Schmidt Verlag 2019. » Ansehen.

Bei einem Großraumbüro können auch Raumtrenner von Vorteil sein, beispielsweise größere Pflanzen, Regale oder Trennwände. Letztere sind für viele Betriebe die optimal, da sie Lärmschutz und mehr Privatsphäre bieten, aber nicht viel Platz einnehmen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung

Abhängig von der Größe des Unternehmens und der Art des Betriebes unterstützen zusätzliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zur betrieblichen Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiter.

Möchten Sie mehr erfahren? Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Consulting | Kurz und bündig
User-Bewertung
5 based on 4 votes
Bezeichnung
Arbeitssicherheit